Wort davor: Halbamt

Halbbahn
Erklärung: "die Hälfte der Steuer, welche sich jemand beim Verkaufe einer Wirtschaft zu seinem Gebrauche vorbehält" Castelli 162.

Wort danach: Halbbatzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten