Halbamt
Erklärung:
"Die an das Amt Meeren und das Midogsterland grenzende Gegend auf dem rechten Ufer der Hunse" Richth.,Unters. II 2 S. 784.
Sachhinweis:
Richth.,Unters. II 2 S. 784.
Wort danach: Halbbahn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten