Wort davor: Hakenmann
Hakenrecht
- Belegtext:
der für frei- und hakenrecht ist was ain jeder unterton mit dem hakenhalb [Holzstiel für Haken] vor seinem zaun oder frid erraichen mag, welicher an willen
der herrschaft darüber hakt, wandel 10 [?] tal. 5 ß (pfennig)
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. X 101
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Hakenrevision
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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