Wort davor: Hakenanschlag
Hakenbauer
Erklärung:
vgl.Gutzeit, Livl. I 474 s.v. hakenbauer.
Wortbildungshinweis: zu
Haken (II).
- Belegtext:
dass sich niemand unterstehen soll von der statd einwohnern, hohes oder niedriges standtes, die verstrichene hackenbauern und die noch verstreichen werden, zu haußen und zu herbergen bey 10 mk. poen
Datierung: 1543
Fundstelle: Arbusow,LivlBR. 118
Wort danach: Hakenbude
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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