Wort davor: Hallbursche

Halle

Halle (I)
Erklärung: gedeckte Halle, vorzüglich für den Verkauf.

Halle (II)
Erklärung: Siedehaus.
Halle (III)
Erklärung: Gerichtsstätte.

Wort danach: Hallegebot

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