Wort davor: Haferzoll

Haff

Haff (I)
Erklärung: Meer, See.
Haff (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Eigenname.
Haff (II)
Erklärung: "wird in einigen Marschgegenden das kahle Watt genannt, oder auch sonst ein seichter Ort im Wasser, wo man durchwaten kann" Benzler,DeichWB. 189.

Wort danach: Haffdeich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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