Hägerbanngeld
Erklärung:
Abgabe eines Hägers?
sprachliche Erläuterung:
irrig unter Gerbanegeld (DRW. IV 261).
Wort danach: Hägerding
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten