Belegtext:
daß in gar vielen teutschen provinzien und landen das hagenstolzen recht eingeführt und gehandhabet werde Datierung: 1727
Region/Autor/Textsorte:
von Ludewig
Fundstelle:Hellfeld III 1799
Belegtext:
ob es nicht ratsam sein würde, das hagestolzenrecht, nach welchem der hofeserbe, wenn er unverheiratet verstirbt, als leibeigner beerbteilet werden kann Fundstelle:Möser,Phant. IV 334