Wort davor: hagstolzen
Hagenstolzenschaft
- Belegtext:
dasjenige auch, was ein hagestolze vorhero und ehe seine hagenstolzenschaft angegangen, erworben, wird nicht separirt sondern mitkonfiscirt
Datierung: 1671
Deutsche AllgZtg. 1. X. 1927
Wort danach: Hagestolzerei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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