Wort davor: Hagrichte
Hagenrichter, Hagrichter
Erklärung:
Richter über die Genossen einer Hagensiedlung.
- Belegtext:
darentjegen schall de hachrichter ... eihn bewiß mith sinem segel bevestigen
Datierung: 1567
Fundstelle: MittLippe 16 (1938) 70
- Belegtext:
wes de dar van schuldich worde dem hagenheren, de hagenrichter unde hagenothen
Datierung: 1574
Fundstelle: MittLippe 16 (1938) 80
- Belegtext:
es sollen diejenigen zu hagenrichtern erwehlet werden, die vorhin noch nicht bei diesem ambt gewesen, und sollen dieselbe über das gerichte und recht halten als von alters im hagen gebreuchlich gewesen
Datierung: 1620
Fundstelle: StettinTräger 333
Wort danach: Hagschau
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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