Wort davor: Hagengeld

Hagengenosse, Haggenosse
Erklärung: Mitglied des Hägergerichts, Inhaber eines Hägergutes.
vgl. Hagennosse.

Wort danach: Hagensgerechtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten