Wort davor: Hagenfreie
Hagfron
Erklärung:
Frondienst.
vgl.
1hagen (II).
- Belegtext:
es seind allhießige underthanen kheinen jagfrohn schuldig, sondern, wann ihnen zum jagen gepotten wirdt, so wirdt einem ieden sommers zeit 12 (pfennig) und wintters zeit 5 (pfennig) gegeben. deßgleichen wirdt einem tags
ahm wild haagfrohn zu fröhnen 30 albus geraicht
Datierung: 1667
Region/Autor/Textsorte:
Neidenau
Fundstelle: OStR. I 1019
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Wort danach: Hagfrone
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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