Wort davor: Haftwort
Hafung
Erklärung:
Hafen.
- Belegtext:
ist ... richtig ... und ... bekannt, das sieder ... durchaus verboten gewesen ... einigen port oder hafung in Ißland ohne i. kon. maj. sonderbare begnadung, verlehnung und paßbort
zu besiegeln [besegeln] wie es denn bis auf den heutigen tag mit allen Ißlandfahrern ... gehalten wird
Datierung: 1585
Fundstelle: Baasch,Islandfahrt 138
Wort danach: Hagel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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