Wort davor: Haftnung
Haftpfennig
Erklärung:
wie Haftgeld (I).
vgl.
Heftpfennig.
- Belegtext:
wan der knecht bey seinem alten maister, deme er das nächste zyl darvor gedienet hat, bleiben wolt, so soll er dem maister, so ihne neulich gedingt, den hafftpfennig vor endung seines zyls bey dem ersten maister widerbringen
Datierung: 1544
Fundstelle: FreiburgBallierer 108
- Belegtext:
doch so weinkauff getrunken oder arra, das ist ein hafftpfennig auf dem kauff gegeben war, so dann der käuffer abtretten wolt, soll er den weinkauff oder hafftpfennig verloren haben
Fundstelle: WürtLR. 1555 S. 156
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- Belegtext:
so ein kauff geschehen und weinkauff ... darüber getrunken oder ein hafft-pfennig ... auf den kauff gegeben wäre
Fundstelle: PreußLR. 1620 IV 6 Art. 7 § 3
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- Belegtext:
zu dessen [des Verlöbnisses] bestätigung gib ich dir dis geld zu einem haftpfenning
Datierung: 1655
Fundstelle: AbhSchweizR. 30 58
- Belegtext:
zu bestättigung und näherem beweissthum der einwilligung werden auch ehe-pfand gegeben, welche auch ehe-gelt, ehe-gab, hafftpfennig, mahlschätz, hand-treu und cronguldin genenet werden
Datierung: 1727
Fundstelle: Leu,EidgR. I 253
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- Fundstelle: Bächtold,Verlobung 124
- Fundstelle: Bächtold,Verlobung 141
- Fundstelle: Bächtold,Verlobung 187
- Fundstelle: Bächtold,Verlobung 89
Wort danach: Haftrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten