Wort davor: Haftgerechtigkeit?
hafthaben
Erklärung:
festnehmen.
- Belegtext:
das sie dem richter schwern ... das sie nichts gerichtsfälligs ... verschweigen noch jemand überhelfen ..., sonder anzaigen ... o. dieselben täter bis auf richters zuekonft an aller stat, wo solich leut
betretten, hafthaben u. verhueten sollen
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Steiermark
Fundstelle: ÖW. VI 401
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: haftig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten