Wort davor: Haftarrest
Haftbot
Erklärung:
Verhängung der 1Haft (II).
- Belegtext:
sölle nit allein das an syne waren angelegt hafftbott ufgelößt syn, sonder ime die genommne seypfen wider zuogestelt werden
Datierung: 1610
Fundstelle: ZürichZftG. II 501
Wort danach: Haftbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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