Wort davor: 2Haft
3Haft
Erklärung:
im Tuchfärbergewerbe.
- Belegtext:
den tuchheftern allen soll bei 10 lb. und einer leibsstraf gesagt und verpoten werden, das si hinfur kein tuch, das eines furschlags zu wenig hab, heften und gantz keinen haft
thun sollen, sonder geschlicht ungeheft wider auß der hall tragen lassen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BayreuthStB.2 20
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Wort danach: haft
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