Haffkasse Erklärung:Kasse der Fischereibehörde des Kurischen Haffs.
Belegtext:
das verstellen des eingangs der fische aus der see in das haff soll bei funfzig thaler geldstrafe zur haffkasse gänzlich verbotten seyn Datierung: 1792
Fundstelle:Rabe,PreußG. II 323