Wort davor: Haferpacht

Haferpfennig
Erklärung: Abgabe.
vgl. Hafergeld.

Haferpfennig (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abgabe von jedem Lüneburger Siedehause.
Haferpfennig (Spiegelstrich 2)
Erklärung: "Einkünfte von verkauftem Hafer".

Wort danach: Haferpreis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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