Wort davor: Haferlieferung
Haferlohn
- Belegtext:
der floßmeister muß die versehung thun, das holtz zuhauen und an das wasser zu schaffen, wogegen er seine wochentliche besoldung haferlohn [bekommt], wird berechnet vor jeden malter 1 gr. 1 pf.
Datierung: 1590
Fundstelle: CJVenatorio-Forest. III 119
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Wort danach: Hafermalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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