Wort davor: Hafergeiß

Hafergeld

Hafergeld (I)
Erklärung: Abgabe, beziehungsweise Anrecht auf diese.

Hafergeld (II)
Erklärung: in Hafer entrichtete Rente.
Hafergeld (III)
Erklärung: "Einnahme von verkauftem Hafer" Lasch-Borchling I 2 Sp. 246.
vgl. Haferpfennig.

Hafergeld (IV)
Erklärung: Teil des Lohnes, der während des Jahres den ländlichen Dienstboten ausgezahlt wird.
Hafergeld (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: Lohnzulage für die weiblichen Dienstboten.

Wort danach: Hafergetreide

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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