Wort davor: Hafenträger
Hafenung
Erklärung:
Hafenplatz, Werft.
- Belegtext:
welcher ein schiff auflegen und bauen wil, derselbe soll es nach der zeit, wenn es aus der hafenung läuft, bey der stadt 7 jahr behalten
Datierung: 1609
Fundstelle: Rügenwalde 77
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- Belegtext:
wie der zeit noch keine haffnung oder anfuhrt auf Liefland gewesen
Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 468
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- in Google Books
Wort danach: 1Hafenzoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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