Wort davor: Hafengresser
Hafenherr
Erklärung:
leitender Hafenbeamter.
- Belegtext:
kein schiffer soll laden und ausschiffen fremde gueter, es sey denn, daß er solches dem regierenden buergermeister und dann dem hafen-herren aufrichtig angemeldet habe
Datierung: 1609
Fundstelle: Rügenwalde 77
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- Belegtext:
der ein brauer will werden ... der soll geben zum haven oder bollwercke 10 marck, aber der bürger kinder nur 3 marck den hafenherren überantworten
Datierung: 1611
Fundstelle: StolpStat. 251
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Wort danach: Hafenkapitän
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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