Wort davor: Hafengast
1Hafengeld
Erklärung:
indirekte Steuer vom Branntweinbrennen.
- Belegtext:
du sollest von demjenigen brandtenwein ... wie von dem anderen fruchtbrandtenwein das hafengeld, nemlich für das ganze jahr 1 fl. erfordern
Datierung: 1696
Fundstelle: SchwäbWB. III 1022
- Belegtext:
auf die hochzeit ist 36 fl. kaiserl. und 13 gr. geschenket worden, und 12 fl. kaiserl. und 14 gr. hafengeld
Datierung: 1714
Fundstelle: ArchOFrk. 16, 3 (1886) 203
[weitere Angaben: hierher?]
- Belegtext:
sollen alle und jede brandeweiner schuldig sein das sog. hafengeld à 6 fl. bei dem umgeltamt zu entrichten
Datierung: 1746
Fundstelle: SchwäbWB. III 1022
Wort danach: 2Hafengeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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