Wort davor: hafen
Hafenamt
Erklärung:
Behörde im Hafen (von Triest).
- Belegtext:
von seite des hafenamts solle bei anlangung und bewillkommung auswärtiger kriegsschiffe immer ein sanitätsbeamter mitgenohmen ... werden
Datierung: 1792
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. II 9
Wort danach: Hafenbewahrer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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