Belegtext:
up de verbrekung und strafe aller hadersacken [sollen die zwei Kämmerer] wachten Datierung: 1590
Fundstelle:Westphalen,Mon. IV 1907
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Belegtext:
ward er verwarnt, das er nit so vil ansprachen und hadersachen suochen wölte Fundstelle:DWB. IV 2 Sp. 119
Belegtext:
die gerichten sollen die hadersachen, welche sich zutragen, alsobald ins ambt berichten Fundstelle:MittSächsVk. 6 (1912/16) 227