Wort davor: Hadergeld
Hadergericht
Erklärung:
Rügegericht, hier in Coburg.
vgl.
Fünfergericht,
Hader (III),
Haderbuch (I).
- Belegtext:
vor ohngefehr 200 jahren ist ein judicium der stadt Coburg, welches man das stadt-, rüge- oder hader-gericht genennet, gehalten, vnd was darinnen vor sachen vorzunehmen, von dem
damahls regierenden landes-herrn in einer 1466 publicirten ordnung benennet worden
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 771
Wort danach: Hadergeschrei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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