Wort davor: Haderabt

Haderbuch

Haderbuch (I)
Erklärung: als Verzeichnis der vor dem Hadergericht Verurteilten beziehungsweise ihrer Strafen, Geldbußen.

Haderbuch (II)
Erklärung: für sonstige Eintragungen.

Wort danach: Haderbüchlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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