Wort davor: hacken

Hackenklemmer
Erklärung: "ein Gerichtsdiener, Exekutor, wegen seines Berufs als unerbittlicher Vollstrecker des richterlichen Urteils also genannt" Pommern/Berghaus I 634.

Wort danach: Hackenrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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