Hackenklemmer
Erklärung:
"ein Gerichtsdiener, Exekutor, wegen seines Berufs als unerbittlicher Vollstrecker des richterlichen Urteils also genannt" Pommern/Berghaus I 634.
Wort danach: Hackenrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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