Wort davor: Hackelneune
hacken
hacken (I)
Erklärung:
Holz (Regelung des Abschlagens).
- Belegtext:
[das zymerholtz] sollen wir sy nemen und hackhen lassen on widerrede
Datierung: 1410
Fundstelle: MBoica XVI 466
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
sich beklagen etlich, wie jhnen durch die waldmaister in wälden jhres eygenthumbs vil betrangs beschehe ... also das dieselben mit gwalt darinn hackhen
Fundstelle: KrainLHdf. 1598 S. 67
- Belegtext:
da sich einer, es seye bürger oder hold künfftig unterfangen würden (wie dann vormahls zum öffters beschehen) entweder dom zu hacken oder aber von den neugeschlagenen eichenbaumen
die frischen stock abzueschneiden, der solle, ist es ein burger, mit geld, ists ein hold, mit leibes straff beleget werden
Datierung: 1692
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 323
- Belegtext:
daß niemand darinnen ... schlagen, hacken, reithen oder brennen thue
Datierung: 1731
Fundstelle: VorderöstBO. Art. 22
hacken (II)
Erklärung:
Fleisch zerhacken, verkaufsfertig machen.
Wort danach: Hackenklemmer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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