Wort davor: Habschaft
habselig
Erklärung:
jemand, der etwas hat; oder Übersetzung von habilis?
- Belegtext:
sollen die schoepffen ... eines vollkommen alters vnd haabselig, auch deß landtrechten ... geuebt vnd erfahren seyn
Datierung: 1589
Fundstelle: Saur,Fasc. I 3 Bl. 17v
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Habseligkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten