Wort davor: Habhaftwerdung
habhändig
Erklärung:
habhändig machen in den Besitz bringen, übergeben.
- Belegtext:
das der abbt itzigem neuen abbt cedire alle des closters privilegia, briffliche urkundt, clinodien und was dem closter zustendige, zustelle, überliffere und habhendige mache
Datierung: 1568
Region/Autor/Textsorte:
Franken
Fundstelle: ArchRefG. 8 (1910/11) 305
Wort danach: Habicht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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