Wort davor: habhaftig
Habhaftwerdung
Habhaftwerdung (I)
Erklärung:
Gefangennahme.
- Belegtext:
von unsern landes jnwohnern und beambten alle mögliche hülffe ... zu habhafftwerdung der müssethäter geleistet werden solle
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 4 § 2
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Habhaftwerdung (II)
Erklärung:
Erlangung einer Sache.
Wort danach: habhändig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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