Wort davor: habhaft
habhaftig
habhaftig (I)
Erklärung:
wie habhaft (I).
- Belegtext:
welche ires leibguts noch nit habhafftig worden
Datierung: 1548
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: MittOsterland 2 (1845/48) 198
- Belegtext:
wie s. gn. ihrer lande nicht alle habhafftig wäre und in besitz hätte
Datierung: 1556
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 79
- Belegtext:
derselbigen [lehen] vehig vnnd habhafftig seyn
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 769
habhaftig (II)
Erklärung:
wohlhabend, begütert.
vgl.
habhaft (II).
- Belegtext:
eyn reicher, dornoch er habhafftig ist, sal geben noch erkenthnus des rats
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Görlitz
Fundstelle: NLausMag. 71 (1895) 16
habhaftig (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
substantiviert.
- Belegtext:
dar bi virbot der rade der gemeinde frunde und auch die von den alten mit namen alle, die da gult of der stad M. hatten, und die habhaftigesten und die redelichsten
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MainzChr. I 93
Wort danach: Habhaftwerdung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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