Wort davor: Habgut
habhaft
habhaft (I)
Erklärung:
habhaft machen, sein, werden in Besitz übergehen, sich befinden und ähnliches, etwas (wieder) bekommen.
vgl.
habhaftig (I).
- Belegtext:
gieng in daran nicht ab, es wär gullt, vnpaw oder an dem bericht dez güts, dez selben ... sullen sy habhaft vnd wekoment sein vor aller mänigkleichen auf aller meiner hab
Datierung: 1431
Fundstelle: Indersdorf I 225 (nr. 586)
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- Belegtext:
was uns der 35000 guldein uber das wir ingenomen hetten an silber umbezalt ausstünd, des sullen wir alles gewarten und habhafft sein auf dem zoll am Lug
Datierung: 1456
Fundstelle: Worms,SchwazBergb. 134
- Belegtext:
hatt mir die bemeldte summa benügig und habhaft gemacht
Datierung: 1473
Fundstelle: SchwäbWB. III 1004
- Belegtext:
daß si irn teil an des vaters reich billig wurden besitzen und habhaft
Datierung: 1492
Fundstelle: HistVolksl.(Lilienc.) II 188
- Belegtext:
des abgestorben verlassen hab und gut ... erben und des vor allen anndern habhaft sein und beleiben
Datierung: 1500
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) 196
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- Belegtext:
das die herrn des iren, so sy beraubt worden sein möchten, auch widerumb eingesetzt, habhafft gemacht vnnd vergnüegt werden
Datierung: 1515
Fundstelle: BeitrSteirG. 13 (1876) 24
- Belegtext:
seyen jme dieselben heuser ... für solch sein dargelihen gelt ... verpfendt also das er desselben darauf gewertig sein vnd habhaft werden mag
Fundstelle: NürnbRef. 1564 XXI 4
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
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- Belegtext:
dat se solchs kindergelts ... scholen geneten und hebhafft werden
Datierung: 1567
Fundstelle: HolstVierstUrt. 386
- Belegtext:
[wenn] diejenigen stände, so mehr dann die andern beschweret werden, desselbigen nicht von dem gemeinen crayse wieder habhafft gemacht würden und erstattung bekommen
Datierung: 1568
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 538
- Belegtext:
alß lang das eeweib ir haimbsteur irem eewürt nit würklichen zuepringt und ine deßen habhaft macht, ist auch er mit seiner widerleg ir entprochen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 17 § 16
- Belegtext:
damit sie solches ... vor allen andern glaubingern habhaft werden müegen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 23 (1902) 279
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
wiewohl er in ernennts koenigreich von seinem vatter mit gewehrter handt wardt eingefuehrt, vnd aber der possession nit habhafft werden koendte
Datierung: 1619
Fundstelle: Lazius,Wien III 39
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
ihn so lang gefängklich halten, biß er der poen habhafft werde
Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. Q 61
- Belegtext:
sich habhafft und die pflegkinder bezahlt machen
Datierung: 1650
Fundstelle: NördlingenStat. 237
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- Belegtext:
daß die nachgehenden daran nit habhaft, sondren verlürstig sind
Datierung: 1659
Fundstelle: Emmenthal 204
habhaft (II)
Erklärung:
begütert, wohlhabend.
habhaft (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
substantiviert.
habhaft (III)
vgl.
haben (I 4 c).
- Belegtext:
mit habhafter hand vnd gichtigen mund [auf frischer Tat]
Datierung: vor 1758
Fundstelle: Haltaus 769
Wort danach: habhaftig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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