Wort davor: habendig

Habenichts

Habenichts (I)

Habenichts (II)
Erklärung: Kopfsteuer.

Wort danach: Habenichtshandwerker

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten