Wort davor: Haarsammlung
Haarscheren
Erklärung:
als Strafe, Abschneiden des Zopfes des Verbrechers.
- Belegtext:
haarscharen ist eine gattung des peinlichen gerichts, so auch das geding der haarscharen genennet wird. dem verbrecher wurde der zopf mit der schwarden
abgeschoren, welches vor ein groser schimpf gehalten wurde. dieser gebrauch war sonst im coellnischen. wiewohl Datt der meynung ist, haarscharen sey so viel als harmiscare oder harmiscara
Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 1792
[weitere Angaben: oder zu Harmschar?]
Wort danach: Haarskred
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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