Wort davor: Haarklober
Haarlock
Erklärung:
Haarsträhne; hier bei einer rechtssymbolischen Handlung.
- Belegtext:
sol die frow mit ir linggen hand gryfen [bei Übergabe ihres Gutes] zuo irem harlock oder zoppff des hoptz an der rechten siten vnd den zoppff oder des hars
enwenig herfür ziehen vnd mit der rechten hand dem stab vnd die linggen brust vornen begriffen
Datierung: um 1430
Fundstelle: RottweilHGO.(Irtenkauf) XI 11
Wort danach: Haarlosung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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