Wort davor: Haarabdörren
Haarabschneiden
Haarabschneiden (I)
Erklärung:
durch den Scharfrichter vor der Hinrichtung.
- Belegtext:
vor harabschneiden und entblößen à 34 gr. thuet [für 3 Personen] 1 fl. 42 gr.
Datierung: 1803
Fundstelle: Arnold,Malefizschenk 154
Haarabschneiden (II)
Erklärung:
Nebenstrafe des Gefangenen.
- Belegtext:
da ... dergleichen straflinge durch diesen verschaerfenden anstand des haarabschneidens zu empfindlich gestrafet wuerden
Datierung: 1787
Fundstelle: HdbchÖstGes. XIII 418
Wort danach: Haarband
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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