Wort davor: Haarabdörren

Haarabschneiden

Haarabschneiden (I)
Erklärung: durch den Scharfrichter vor der Hinrichtung.

Haarabschneiden (II)
Erklärung: Nebenstrafe des Gefangenen.

Wort danach: Haarband

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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