Wort davor: Gutzler

Gwinti
Erklärung: Abgabe, welche Mädchen bezahlen, die außer ihrer Gemeinde heiraten.
sprachliche Erläuterung: zu französisch quint.

Wort danach: gyltwize

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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