Wort davor: Gütung
Gutsuntertan
- Belegtext:
in wie fern die [heirats-]einwilligung der gutsherrschaften erforderlich sey, wird in dem titel von den rechten und pflichten der gutsunterthanen bestimmt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 1 § 73
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 7 § 87
Wort danach: Gutsuntertänigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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