Wort davor: Gutspflichtigkeit

Gutsrecht

Gutsrecht (I)
Erklärung: Hofzubehör; "alle mit der Gutsüberlassung in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten, einschließlich Einrichtung, Ausstattung eines Hofes mit Gerät, Vieh und Vorräten (Zubehör)" BairLR.(Schlosser/Schwab) 224.
vgl. Gutsbericht, Gutsforderung.

Gutsrecht (II)
Erklärung: Besthaupt.

Wort danach: gutrüftig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten