Wort davor: Gutspflichtige
Gutspflichtigkeit
- Belegtext:
in dem königreich Preußen ist die leibeigenschaft, erb-unterthänigkeit und gutspflichtigkeit der domainen-einsassen schon vom könig Friedrich Wilhelm I aufgehoben worden
Datierung: 1807
Fundstelle: Rabe,PreußG. IX 88
Wort danach: Gutsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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