Wort davor: Gutmachergeld
Gutmachschein
Erklärung:
Bewilligungsurkunde.
- Belegtext:
das sich keiner zum inventirn gbrauchen oder zu einem gerhaben (oder porger, er hab dann zuvor von seiner obrigkeit den consens und guetmachschein)
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: ÖW. I 120
Faksimile
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 1469
Wort danach: Gutmachung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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