Wort davor: gutlos

gutmachen

gutmachen (I)
Erklärung: ersetzen, entschädigen.

gutmachen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: herausgeben.
gutmachen (II)
Erklärung: Sicherheit leisten.
gutmachen (III)
Erklärung: anrechnen.
gutmachen (IV)
Erklärung: anwerben.
gutmachen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: ähnlich.

Wort danach: Gutmachergeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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