Wort davor: Gütliche

Gütlichkeit
vgl. Gütigkeit.

Gütlichkeit (I)
Erklärung: freund(schaft)liche Beziehung.

Gütlichkeit (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: friedlicher Weg, Einvernehmen.
Gütlichkeit (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: Bündnis zweier Herrscher.
Gütlichkeit (II)
Erklärung: Schiedsgericht, Vergleichsverfahren.

Wort danach: gutlos

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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