Wort davor: Gutleutmann

Gutleutmeister
Erklärung: mit der Aufsicht über das Gutleuthaus Beauftragter.
vgl. Gutleutschaffner.

Wort danach: Gutleutschaffner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten