Wort davor: Gutsinhaber
Gutsinsasse
- Belegtext:
dienste, welche die von adel oder andere guths-besitzere von ihren guths-einsassen zu fordern berechtiget
Datierung: 1773
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 5 S. 785
Wort danach: Gutjahr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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