Wort davor: gütiglich

guting
Erklärung: gehörig, ausgiebig.
sprachliche Erläuterung: Zusammensetzung aus gut und ding, siehe DWB. IV 1, 6 Sp. 1454.

Wort danach: Gutsinhaber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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