Wort davor: Gutheit
Gutsherr
Erklärung:
Grundherr, Gutsbesitzer.
- Belegtext:
biddet, dat men sey wise vor den gutheren
Datierung: 1303
Fundstelle: DortmStat. 147
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- Belegtext:
mede wetende, fulborde undt ape rade der ... gemeinen gutherrn efte erffexen
Datierung: 1517
Fundstelle: R.d.alt.L. 49
- Belegtext:
de schuldt by ehme were, dat he solckes sinen gutherrn nicht angesecht
Datierung: 1569
Fundstelle: Pufendorf IV app. 69
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- in Google Books
- Belegtext:
wan einer auf einen hoffe geschlagen wurde, das ehr davon stürbe, so gehöre dem gutshern der wehrbroicke
Datierung: 1577
Region/Autor/Textsorte:
Niedersachsen
Fundstelle: GrW. III 226
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ist der inwohner schuldig, solch hauss ... in nothwendigen bäulichen wesen zu erhalten, auch solche nothwendige besserung dem gutherrn vorhero anzumelden
Datierung: 1577/83
Fundstelle: LünebRef. 689
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- in Google Books
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
so der heuerling wegziehen wollte und seine hauer nicht hette erleget, mag der gutsherr solche güter für die hauer an sich halten
Datierung: 1583
Fundstelle: HadelnLR.(Pufendorf) 22
- Belegtext:
stellt er zu rechte, waß nach dießer herschafft und lantzgeprauch ein guether auß sein eigen erb zu bezahlen und folgen zu lassen schuldig
Datierung: 1594
Fundstelle: Engelke,GogerichtDesum 79
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- Belegtext:
dass kein colonus, eigenhöriger oder pfechter ... ohne ... bewilligung des erb- und gutherrn einige fruchtbare ... bäume niderfelle
Datierung: 1613
Region/Autor/Textsorte:
Münster
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. I 519
- Belegtext:
eß sollen keine newe zuschlege ohne special belieben deß holzrichters und semptlichen erbexen oder gutherrn gemacht werden
Datierung: 1627
Fundstelle: Philippi,Erbexen 52
- Belegtext:
welchenfalls wir den käufferen, welche die bewilligung von dem gut- oder grundtherren erlangt haben, solche pässe [zum Holzschlagen] nicht abschlagen ... wollen
Datierung: 1652
Region/Autor/Textsorte:
Münster
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. I 523
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 1475
- Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 113
- Fundstelle: Lasch-Borchling II 143
- Fundstelle: SchwäbWB. III 965
Wort danach: Gutherrin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten